Krebecker Landstraße 35, 37520 Osterode am Harz

+49(0)5522 920330

Jetzt anfragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Günter Becker, Maschinenbau und Dreherei, Inh. Roger Wedekind e.K.
Krebecker Landstraße 35, 37520 Osterode am Harz, Deutschland

Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Günter Becker, Maschinenbau und Dreherei, Inh. Roger Wedekind e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
  • 1.2 Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  • 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

  • 2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  • 2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
  • 2.3 Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen des Auftraggebers sind verbindlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.

3. Leistungsumfang

  • 3.1 Der Auftragnehmer erbringt Fertigungsleistungen nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen und Spezifikationen.
  • 3.2 Material wird entweder vom Auftragnehmer beschafft oder vom Auftraggeber beigestellt. Beigestelltes Material muss frei von Mängeln sein und termingerecht geliefert werden.
  • 3.3 Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

4. Lieferung und Lieferzeit

  • 4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  • 4.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Materialien des Auftraggebers.
  • 4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Materialmangel, Streiks) verlängern die Lieferfrist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände.
  • 4.4 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW, Incoterms 2020), sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 5.1 Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung.
  • 5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • 5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • 5.4 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6. Eigentumsvorbehalt

  • 6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
  • 6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

7. Gewährleistung

  • 7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gefertigten Teile den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  • 7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
  • 7.3 Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  • 7.4 Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
  • 7.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf ungeeignetes oder fehlerhaftes Material des Auftraggebers, unsachgemäße Verwendung oder unzureichende Zeichnungen zurückzuführen sind.

8. Haftung

  • 8.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  • 8.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Schutzrechte

  • 9.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom ihm übergebenen Zeichnungen und Spezifikationen keine Rechte Dritter verletzen.
  • 9.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten resultieren.

10. Schlussbestimmungen

  • 10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • 10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Osterode am Harz, soweit gesetzlich zulässig.
  • 10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • 10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

© 2025 Roger Wedekind